Eine Alarmmeldung oder eine festgestellte Beschädigung erfordert eine Einordnung der Situation. Im Rahmen der Beauftragung prüfen wir die Lage vor Ort und stimmen die weiteren Schritte über die vereinbarten Meldewege ab. Welche Maßnahmen vorgesehen sind, wird bereits vor dem Einsatz in Ihrem Maßnahmenplan festgehalten.
Zuständigkeiten und Maßnahmen dokumentieren.
Wir legen gemeinsam fest, welche Kontaktpersonen informiert werden, welche Zugänge zur Verfügung stehen und wie Rückmeldungen erfolgen sollen. Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen werden im vereinbarten Umfang dokumentiert. Eine Intervention ersetzt keine behördlichen Aufgaben; bei einer entsprechenden Gefahrenlage werden die zuständigen Stellen nach dem abgestimmten Ablauf eingebunden.